Gutachten
Die Dienste der BSOT-Sachverständigen werden in Anspruch genommen von Gerichten, Anwaltskanzleien, Gerichtsvollziehern, Notaren, Industrie- und Handelskammern, Versicherungen, Fachhändlern, Privatpersonen, Kreditinstituten, Zoll- und Polizeibehörden.
In Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern wurde ein Katalog mit einer Reihe von Anforderungen erarbeitet, an dem sich die Sachverständigen bei der Erstellung der Gutachten orientieren. Dabei wurden die klassischen Aufgaben eines Sachverständigen dargelegt: Bewertung hinsichtlich Herkunft, Alter, Material, handwerklicher Ausführung, eventueller Schadensermittlung und Erhaltungsgrad des Teppichs, dazu Musterbeschreibung, Gesamteindruck und schließlich, aus allem resultierend, die Wertfeststellung des Orientteppichs.